Schon gewusst?
Es ist allgemein bekannt, dass UV-Strahlung – genauer gesagt UVA- und UVB-Strahlung – Hautkrebs verursachen kann. Obwohl sich die meisten Menschen heute bewusst sind, dass man sich vor zu viel Sonnenlicht schützen sollte, wird das Ausmass der Gefährdung generell noch unterschätzt. In diesem Blogartikel präsentieren wir Ihnen wichtige Fakten, die Sie auf die Gefahren aufmerksam machen.
Hautkrebs ist die am weitesten verbreitete Krebsart; jede dritte Person entwickelt im Laufe ihres Lebens Hautkrebs. Alleine in der Schweiz erkranken jährlich rund 25’000 Menschen an aggressiveren Varianten von Hautkrebs.
Tendenziell wird die Zeit, die man ungeschützt in der prallen Sonne verbringen kann, eher überschätzt; bei Personen mit blassem Hautton beträgt sie lediglich etwa 7–10 Minuten, bei Personen mit dunklerem Hautton rund 20–30 Minuten. Wichtig: Diese Angaben sind von den Umständen abhängig, wirken sich doch Faktoren wie Hautzustand, Hautton und Tageszeit – und somit die Intensität der Sonneneinstrahlung – auf diese Zeitangaben aus.
Auch die Höhenlage spielt eine wichtige Rolle, da die Intensität der UV-Strahlung alle 1000 Höhenmeter um rund 10 Prozent zunimmt. Darüber hinaus kann Wasser, auch in Form von Eis und Schnee, zu einer Verstärkung der UV-Strahlung führen – in Extremsituationen sogar fast zu einer Verdoppelung. Berücksichtigt man diese Faktoren, so überrascht es nicht, dass die Schweiz in Sachen Hautkrebs als Hochrisikoland gilt: Schweizerinnen und Schweizer verbringen überdurchschnittlich viel Freizeit in den Bergen. Zudem reisen sie häufiger als andere in für sie ungewohnt sonnige Länder, oft auch ans Meer – damit einher geht eine ungewohnt hohe UV-Belastung.
Am meisten gefährdet sind jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmässig im Freien arbeiten: Sie sind statistisch gesehen drei- bis fünfmal stärker gefährdet. Typische Berufsgruppen, die in diese Kategorie fallen, sind beispielsweise Bauarbeiter, Dachdecker, Bauer, Strassen- und Gleisarbeiter, Förster und Gärtner. Die neue Fassung der Bauarbeitenverordnung (BauAV), die am 18. Juni 2021 vom Bundesrat verabschiedet wurde, trägt dieser Tatsache Rechnung und wirkt sich auf das ganze Bauwesen – rund 70’000 Schweizer Betriebe – aus. So besagt Artikel 37 («Sonne, Hitze und Kälte»): «Bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte sind die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen.» Eine Umfrage zeigte: Über 80 Prozent derjenigen Personen, die während der Arbeit keine Sonnenschutzmittel verwenden, werden am Arbeitsplatz nicht damit versorgt. Hier besteht gewaltiger Nachholbedarf.
Unter www.suva.ch finden Sie mehr Informationen zum Schutz vor UV-Strahlung. Und falls Sie auf der Suche nach einem Sonnenschutzmittel sind, das die spezifischen Erfordernisse Ihrer Branche abdeckt, dann sind wir gerne für Sie da.